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Nationale Visa
Für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage).

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten möglichst frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen. Das gesamte Visumverfahren kann, abhängig vom Aufenthaltszweck und Beteiligungserfordernis weiterer Behörden, mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular (in Papierform) aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
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Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen sorgfältig zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Was genau Sie benötigen, finden Sie nachfolgend in dem Menü „Allgemeine Antragsunterlagen“ sowie in den Untermenüs mit dem auf Sie zutreffenden Aufenthaltszweck.
Seit Anfang 2025 können Sie bestimmte Visa online über das Auslandsportal beantragen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Botschaft verläuft danach schnell und effizient: Sie zeigen Ihre Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr. Für folgende Visa ist die Online-Beantragung möglich:
- Visum Chancenkarte
- Visum Blaue Karte (EU)
- Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademiker, in einem Ausbildungsberuf, mit Berufserfahrung oder im Rahmen einer Vermittlungsabsprache
- Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
- Visum zum Studium an einer deutschen Hochschule, zur Teilnahme an einem Studienkolleg oder an einem studienvorbereitenden Sprachkurs
- Visum zur Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz
- Visum zum Familiennachzug
Informationen, welche Unterlagen für die Visumsbeantragung in diesen Kategorien notwendig sind sowie weitere Details zum digitalen Antragsverfahren entnehmen Sie bitte direkt dem Auslandsportal.
Die nachstehenden Informationen befassen sich mit den Visakategorien, die noch nicht über das Auslandsportal beantragt werden können, sondern direkt bei der Botschaft.
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ein biometrisches Passfoto 4,5 cm x 3,5 cm (heller Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck) – weitere Informationen zur Anforderung an biometrische Passfotos finden Sie hier.)
- Flugreservierung, soweit der Aufenthaltszeitraum bereits feststeht
- schengenweit gültige Krankenversicherung: Die Krankenversicherung muss eine Mindestkostendeckung von 30.000 Euro haben, die Rückführung im Krankheits- oder Todesfall einschließen und für den Zeitraum der Gültigkeit des Visums bzw. bis zum Inkrafttreten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden. Der Nachweis zur Krankenversicherung kann auch nachgereicht werden, sobald Ihr Visum ausgestellt werden kann und das Reisedatum feststeht. Bei Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ist eine gültige Krankenversicherung in Deutschland vorzulegen.
Die deutsche Botschaft in La Paz nimmt Visumsanträge im Rahmen des Working Holiday-Programm von folgenden Staatsangehörigen an: Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Israel, Japan, Neuseeland, Uruguay.
Anforderungen und weitere Informationen:
- Antragstellende sind bei Beantragung zwischen 18 und 30 Jahre alt (Kanada: 35 Jahre) und beginnen den Working Holiday spätestens zeitnah nach Vollendung des 31. Lebensjahres
- Kein vorheriger Working Holiday-Aufenthalt in Deutschland
- Ein Familiennachzug ist im Rahmen dieses Programms nicht möglich.
- Der Hauptreisezweck ist Urlaub und Reisen.
- Das Visum wird für maximal 12 Monate ausgestellt.
- Im Rahmen dieses Programms ist es zulässig, einen Deutschkurs zu belegen.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Finanzierungsnachweis: Mindestens 1200 EURO seit mindestens 90 Tagen vor Antragstellung auf einem persönlichen Bankkonto. Die Finanzierung durch eine dritte Person ist nicht zulässig.
- Flugbuchung nach Deutschland. Liegt kein Rückflugticket vor, sind zusätzliche 1000 EURO nachzuweisen.
- Krankenversicherung für den gesamten Working Holiday-Aufenthalt mit einer Mindestdeckung von 30.000 EURO
- Motivationsschreiben (auf Deutsch)
- Deutscher Lebenslauf
- Nachweis über die erste Unterkunft (Einladungsschreiben oder Hotelreservierung)
Ob ein Visum erteilt werden kann, liegt im Ermessen der Botschaft. Antragstellende müssen mit einer Bearbeitungszeit mit bis zu 15 Tagen rechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei Sprachkursen ein sich direkt anschließender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit in der Regel nicht möglich ist.
- Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit min. 18 Unterrichtsstunden pro Woche
- Nachweise zur Motivation für den Sprachkursbesuch (z.B. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Erwerbs von Sprachkenntnissen, Studienbescheinigung, Kontakt mit Anerkennungsstelle, u.a.)
- ausführlicher Lebenslauf und bisherige Arbeits- und Studiennachweise
- Nachweis zu bereits bestehenden Deutschkenntnissen
- Nachweis zur Finanzierung des Lebensunterhalts (1091,- Euro/ Monat):
Sperrkonto mit einem min. Saldo von 1091,- Euro/ Monat. Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Sperrkontenanbieter, zum Beispiel über das Internet.
oder
Verpflichtungserklärung eines Dritten mit Vermögen in Deutschland zum konkreten Aufenthaltszweck „Sprachkurs“ ausgestellt (Verpflichtungserklärung aus Deutschland oder von der Botschaft La Paz. Im letzteren Fall sind durch den Erklärenden als Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Deutschland Einkommensnachweise und die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorzulegen) - Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland, soweit diese bereits feststeht
(Mindestalter 18 Jahre bei Beschäftigungsbeginn, Höchstalter 26 Jahre bei Antragstellung)
- Au-Pair-Vertrag mit der Familie oder einer Vermittlungsagentur mit RAL-Gütesiegel in Deutschland (min. 6 Monate bis max. 1 Jahr)
- Nachweis über Deutschgrundkenntnisse (A1)
- Die Nachweise müssen von der Organisation ALTE (Association of Language Testers in Europe) und ihrer Partner zugelassen sein. In Bolivien sind derzeit die anerkannten Nachweise die Sprachzertifikate des Goethe-Instituts La Paz, sowie der deutsch-bolivianischen Kulturinstitute in Santa Cruz, Cochabamba und Sucre.
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Au-Pair-Aufenthalt
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst
- Nachweise zum bisherigen sozialen Engagement
- Vertrag / Vereinbarung über den Freiwilligendienst in Deutschland (Angaben zur Tätigkeit, Notwendigkeit von deutschen Sprachkenntnissen, Taschengeld, Unterbringung). Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Unterkunft und Verpflegung, sind ergänzende Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts vorzulegen.
- Sofern keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorliegen, ist durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden können.
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen vorab vereinbarten Termin benötigen, um Ihren Antrag einzureichen. Wir empfehlen eine sehr rechtzeitige Terminbuchung, da aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss. Zur Online-Terminbuchung geht's hier. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Gründen der Fairness und Transparenz Termine ausschließlich über das Online-Terminvergabesystem gebucht werden können. Anfragen nach Sonderterminen können nicht berücksichtigt werden.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen der beantragenden Person selbst, ihres gesetzlichen Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person über die autorisierte E-Mail-Adresse beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Falls bei Antragstellung ein Versand an einen unserer Honorarkonsuln vereinbart wurde, können Sie den Pass dort abholen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erteilen Sie bitte formlos eine schriftliche Vollmacht und geben Sie diese dem Vertreter mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Weitere Informationen
Am 1.3.2020 sind neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft getreten. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.
Sie können als Fachkraft einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten, wenn
- Ihre ausländische Qualifikation anerkannt* wurde;
- Sie bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten haben. Bitten Sie hierzu Ihren künftigen Arbeitgeber, das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen**;
- Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben (oder Ihnen diese zugesichert wurde), wenn Sie in einem sogenannten reglementierten Beruf*** arbeiten möchten (z. B. im Gesundheitswesen);
- Sie die allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt etc.
Ihren Visumantrag sollten Sie erst dann stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und vollständige Unterlagen vorlegen können. Wenn Ihre ausländische Qualifikation noch nicht anerkannt wurde, kann Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden.
* Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Hochschulstudium in Deutschland absolviert haben, ist eine Anerkennung nicht erforderlich. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind unterschiedliche Stellen. Informationen finden Sie unter:
- www.make-it-in-germany.com
- www.Anerkennung-in-Deutschland.de
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“: +49 30 1815 - 1111
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Wenn Sie einen Hochschulabschluss besitzen und in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten wollen, kann es ausreichend sein, wenn Ihr Hochschulabschluss in der Datenbank anabin verzeichnet ist. Weitere Informationen finden Sie hier: https://anabin.kmk.org/anabin.html
** Das Formular können Sie hier abrufen:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (nur bei Visum zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens)
Zusatzblatt B zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (nur bei Visum für Entsendungen, ICT, Personalaustausch)
Bei Fachkräften muss das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland sozialversicherungspflichtig sein. Für Entsendungen gelten besondere Bestimmungen.
*** Informationen zu den reglementierten Berufen finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de sowie hier: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/ergebnisseite/reglementierte-berufe?berufecluster=reglementiert. Die Stellen, die die Berufsausübungserlaubnis erteilen, entscheiden auch über die Anerkennung Ihrer Qualifikation.
Detaillierte Infos finden Sie hier.
Das Goethe-Institut bietet Zuwandernden noch im Herkunftsland eine qualifizierte Vorbereitung auf das Alltags- und Arbeitsleben in Deutschland an. Die Angebote umfassen insbesondere zielgruppenspezifische landeskundliche und interkulturelle Trainings, Beratungs- sowie Lernförderangebote. Zunehmend wichtige Zielgruppen sind die Erwerbsmigrant*innen neben den nachziehenden Ehegatt*innen.
Weitere Informationen unter www.goethe.de/bolivia/preintegracion