Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigungen - Apostillen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

01.12.2017 - Artikel

Beitritt Boliviens zum Haager Apostilleübereinkommen - das Übereinkommen trat im deutsch-bolivianischen Verhältnis am 07.05.2018 in Kraft.

Für die Erteilung der Apostille auf bolivianischen Dokumenten ist das bolivianische Außenministerium zuständig.

Die Legalisation bolivianischer öffentlicher Urkunden durch die Botschaft erfolgt nicht mehr.

Alle Informationen zu Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften finden Sie auf diesem Merkblatt.



Informationen über Apostille-Behörde in Deutschland finden Sie unter folgendem Link:

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich öffentliche Urkunden, d.h. Urkunden, die von einem Gericht, einer Behörde oder von einer „mit öffentlichem Glauben versehenen Person“, z.B.

Internationaler Urkundenverkehr

nach oben