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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.12.2017 - Artikel

Anträge für Reisepässe, Personalausweise und sonstige Ausweisdokumente (außer Notfälle) sind nur nach Terminvereinbarung über unser Online-Terminvergabesystem möglich.

Allgemeine Hinweise

Termine können Sie online hier oder am Ende der Seite buchen. Telefonische Auskünfte des Konsulats sind während des Publikumsverkehrs leider nicht möglich. Sie können Ihr Anliegen aber jederzeit durch das Kontaktformular übermitteln, so dass wir uns zeitnah zurückmelden können.

Biometrischer Reisepass, vorläufiger Reisepass

Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.

Hier finden Sie unser Merkblatt und Antragsformulare:

  1. Merkblatt Reisepässe
  2. Passantrag Volljährige
  3. Passantrag Minderjährige
  4. Hinweise zu biometrischen Fotos

Personalausweis

An der Botschaft können auch Personalausweise beantragt werden. Die Antragsvoraussetzungen entsprechen grundsätzlich denjenigen für einen deutschen Reisepass. Die Gebühr beträgt bei einem Antragsteller über 24 Jahren, der nicht (mehr) in Deutschland gemeldet ist, EUR 67,00, zahlbar in bar in Bolivianos.

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen Zusatzfunktionen finden Sie hier

Ausweisverlust

Bei einem Passverlust beachten Sie bitte die Hinweise auf unserem Merkblatt zu Notfällen

Wohnortänderung

Bei Wohnortwechsel sollte dies auch im Pass geändert werden. Dies können Sie bei der Botschaft beantragen. Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Reisepass
  • bolivianische Aufenthaltsgenehmigung
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland, sofern noch ein Wohnort innerhalb Deutschlands im Pass eingetragen ist

Hinweise:
Bei minderjährigen Antragstellern müssen die Sorgeberechtigten ebenfalls in der Botschaft vorsprechen.
Der Antrag wird persönlich gestellt. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei.

Den Antrag finden Sie hier.

Namensänderung

Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung eines neuen Passes noch eine Namenserklärung abgeben:

  1. Sie haben geheiratet und möchten einen Pass – ausgestellt auf den neuen Namen – beantragen oder
  2. Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben

Für nähere Informationen sprechen Sie bitte persönlich im Konsulat vor.

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