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Beantragung eines Reisepasses

25.09.2025 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache mit Termin erforderlich. Ein
Termin muss über das Terminvergabesystem der Botschaft La Paz online gebucht werden:

Die Bearbeitungsgebühr ist bei Beantragung bar in Bolivianos zum aktuellen Zahlstellenkurs der
Botschaft zu zahlen. Euro, US-Dollar, Kreditkarten oder Schecks können nicht entgegengenommen
werden. Bei Beantragung bei einer/m der Honorarkonsul/innen der Bundesrepublik Deutschland in
Bolivien beträgt die Zusatzgebühr 86 €.

Passarten

Dies ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Er wird als „biometrischer/
elektronischer Reisepass“ ausgestellt. Im Pass ist ein Chip integriert, der in digitalisierter Form das
Foto und die Fingerabdrücke enthält.

  • Gültigkeitsdauer: Antragsteller ab 24 Jahren: zehn Jahre, Antragsteller bis 24 Jahre: sechs Jahre,
  • Gebühren und Auslagen:
    • - ab 24 Jahren: 101,00 € (bei Wohnsitz außerhalb Boliviens: 171,00 €)
    • - unter 24 Jahren: 68,50 € (bei Wohnsitz außerhalb Boliviens: 106,00 €)
  • Für Vielreisende kommt die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses (statt regulär 32-seitig) in
    Frage, die Zusatzgebühr beträgt 22,00 €.
  • Bearbeitungsdauer: Sechs bis acht Wochen; in Eilfällen ist eine Expressbestellung für eine
    Zusatzgebühr i. H. v. 32,00 € möglich, die Bearbeitungsdauer beträgt dann i. d. R. drei bis vier Wochen. Die Expresslieferung kann nicht garantiert werden

Dieser Pass gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Eilbedürftigkeit ist zu begründen und durch Unterlagen glaubhaft zu machen. Sofern Wohnsitz in Bolivien besteht, ist gleichzeitig der biometrische Pass zu beantragen.

  • Gültigkeitsdauer: maximal ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich
  • Gebühren und Auslagen: 70,00 € (bei Wohnsitz außerhalb Boliviens : 96,00 €)
  • Bearbeitungsdauer: Abhängig davon, ob bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ob eine evtl. erforderliche Ermächtigung zeitnah eingeholt werden kann: Die Zeitspanne liegt i. d. R. zwischen einem und sieben Tagen

Wie soll ich den Antrag ausfüllen?

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an, da
die Mitteilung über das Eintreffen Ihres Passes in der Regel über E-Mail erfolgt. Da Pässe nur an deutsche Staatsangehörige erteilt werden dürfen, sind die Fragen zur Staatsangehörigkeit von besonderer Bedeutung. Füllen Sie diese sorgfältig aus. Sollten Sie Zweifel haben, wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, lassen Sie sich bitte bei Antragstellung beraten. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein spezielles Dokument der deutschen
Staatsangehörigkeitsbehörden (gelbe Urkunde)

Was muss ich sonst noch mitbringen?

  • ein biometrietaugliches Passfoto (35x45 mm mit hellem Hintergrund, z. B. bei „Foto Eguino“,
    Avenida Arce direkt an der „Plaza de los Estudiantes“ oder „Foto Mundo“ in der Calle 21,
    direkt gegenüber Supermarkt „Ketal“ in San Miguel, Zona Sur)
  • bisheriger Pass oder Personalausweis; bei Passverlust: polizeiliche Verlustmeldung
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis über die Namensführung (deutsche Heiratsurkunde, deutsche Geburtsurkunde
    oder Namensbescheinigung)
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde der letzten Eheschließung (falls die Heiratsurkunde in
    Deutschland ausgestellt ist, wird die Geburtsurkunde nicht benötigt)
  • bei Wohnsitz in Bolivien: Ausländerausweis (carnet de extranjero) bzw. bolivianischer
    Personalausweis
  • bei Wohnsitz in Deutschland: Visum bzw. Einreisestempel für Bolivien
  • ggf. Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, falls jemals ein Wohnsitz
    in Deutschland bestanden hat
  • ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der
    deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung)

Bitte bringen Sie jeweils das Original und eine einfache Kopie mit, die Originale werden Ihnen
wieder ausgehändigt. nIm Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein

Welche Besonderheiten gelten bei der Passbeantragung für Minderjährige?

  • persönliche Vorsprache des Minderjährigen und der Sorgeberechtigten unter Vorlage ihrer
    Reisepässe oder Personalausweise
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung und ggf.
    Zustimmungserklärung der Mutter
  • bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Sorgerechtsentscheidung
  • bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils

Wird ein deutsches Kind geboren und seine Eltern haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
Ausland, erwirbt es seinen Geburtsnamen seit dem 1. Mai 2025 nach dem Recht dieses Landes.
Der nach dem dort geltenden Recht in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragene Name
ist in aller Regel auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam und kann ohne weitere
Erklärung in den deutschen Reisepass des Kindes eingetragen werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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