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Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern („Generationenschnitt“)

25.09.2025 - Artikel

Unter welchen Voraussetzungen erwirbt mein Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ihr Kind erwirbt gem. § 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz nicht automatisch durch Geburt
die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie (beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden,
  • Ihr Kind im Ausland geboren wird,
  • Sie (beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren
    gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und
  • Ihr Kind automatisch durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.

(Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist ein daneben noch bestehender bloßer
melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland unbeachtlich)

Was muss ich tun, damit mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt?

Sie müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf
Beurkundung der Geburt (Geburtsanzeige) im Geburtenregister beim zuständigen deutschen
Standesamt stellen. Diese Frist ist auch gewahrt, wenn der Antrag innerhalb dieser Jahresfrist
bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht. Der Antrag kann auch von einem
Elternteil allein gestellt werden.

Zur Beantragung der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigen Sie grundsätzlich
folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ausländische Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
  • Reisepässe/Personalausweise der Eltern
  • Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern des Kindes
    nicht miteinander verheiratet sind

Details zur Form der Unterlagen und zum Verfahren finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ein deutsches Ausweisdokument für Ihr Kind erst ausgestellt werden
kann, wenn ein vollständiger Antrag auf Beurkundung der Geburt vorliegt.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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