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Schengen-Visa

18.01.2018 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Außerdem bearbeiten wir Ihren Antrag in Vertretung für Estland, wenn dies Ihr Reiseziel ist.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Antragsformular online aus, um es anschließend auszudrucken. Alternativ steht Ihnen das Papierformular zur Verfügung.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Was genau Sie benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt
  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Wir empfehlen eine sehr rechtzeitige Terminbuchung, da aufgrund der stark gestiegenen Reiseaktivitäten mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss. Ihr Visum können Sie maximal sechs Monate und spätestens 15 Tage vor dem geplanten Reiseantritt beantragen. Jede Person benötigt einen eigenen Termin (auch Kinder) und eigene, vollständige Antragsunterlagen. Zur Terminbuchung geht's hier

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Beantragung eines Visums in Santa Cruz

Anträge auf Erteilung von Schengen-Visa für einen Aufenthalt in Deutschland können in Ausnahmefällen auch vom deutschen Honorarkonsul Jens Heymert in Santa Cruz angenommen werden. Termine sollten vorab unter der Telefonnummer +591 3-3453 914 vereinbart werden. Der folgende Personenkreis kann den Visumsantrag in Santa Cruz stellen:

I. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht nach La Paz reisen können (mit ärztlichem Attest)

II. Folgende Reisende, denen mindestens ein Schengenvisum von der Deutschen Botschaft in La Paz in den vorangegangenen drei Jahren ausgestellt wurde:

  1. Mitglieder der Kernfamilie von deutschen Staatsangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder)
  2. Geschäftsleute (Messebesucher oder Einladung durch deutsche Firma)
  3. Fortbildungsteilnehmer mit Einladung einer deutschen Fortbildungseinrichtung
  4. Reisende auf Einladung einer deutschen öffentlichen Stelle
  5. Sonstige Besuchsreisende, sofern sie über eine Verpflichtungserklärung verfügen

Nationale Visa (D-Visa) für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) müssen weiterhin bei der Botschaft in La Paz beantragt werden. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass die Antragsteller bei Klärungsbedarf der Botschaft in La Paz vorsprechen.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 15 Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen der beantragenden Person selbst, ihres gesetzlichen Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person über die autorisierte E-Mail-Adresse beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Falls bei Antragstellung ein Versand an einen unserer Honorarkonsuln vereinbart wurde, können Sie den Pass dort abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erteilen Sie bitte formlos eine schriftliche Vollmacht und geben Sie diese dem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zweifolgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.



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