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Beglaubigungen - Apostillen
Beglaubigung © Photothek.de
Wichtiger Hinweis
Bolivien ist seit 2018 Teil des Haager Apostilleübereinkommens. Für die Erteilung der Apostille auf bolivianischen Dokumenten ist das bolivianische Außenministerium zuständig. Die Legalisation bolivianischer öffentlicher Urkunden durch die Botschaft erfolgt nicht mehr.
Die Deutsche Botschaft La Paz und die deutschen Honorarkonsule und Honorarkonsulinnen können für Sie Kopien und Unterschriften beglaubigen. Für Beglaubigungen an der Botschaft muss ein Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft La Paz online gebucht werden. Für Beglaubigungen bei einem Honorarkonsul oder einer Honorarkonsulin wenden Sie sich bitte direkt
an diese.
Beglaubigungen von Kopien
Die Kopie muss vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmen. Eine Aussage über die Echtheit des Dokuments wird durch eine Kopiebeglaubigung nicht getroffen.
Vorzulegende Unterlagen:
- Gültiges Ausweisdokument
- Originaldokument (die Kopien werden von der Botschaft gemacht)
- Gebühr pro Beglaubigung von 23,97 EUR zum aktuellen Kurs der Botschaft in bar in BOB. Die Gebühr wird für jedes zu beglaubigende Dokument fällig; eine Zusammenfassung von verschiedenen Dokumenten ist nicht möglich.
Beglaubigungen von Unterschriften
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Urkundsperson, dass die genannte Person das Dokument unterschrieben hat. Die Unterschrift muss deshalb persönlich vor der Urkundsperson geleistet werden oder persönlich vor ihr anerkannt werden
Vorzulegende Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Das zu unterschreibende Dokument (ggf. weitere dazugehörige Dokumente z. B. ein Vertrag)
- Gebühr pro Beglaubigung von 56,43 EUR zum aktuellen Kurs der Botschaft in bar in BOB. Bei Unterschriftsbeglaubigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Gebühr 79,57 EUR.