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Zollfreie Einfuhr von Reisemitbringseln - dies müssen Sie beachten

Reisegepäck

Reisegepäck, © www.picturedesk.com

21.04.2018 - Artikel

Nicht alles, was Ihnen in anderen Ländern angeboten wird, dürfen Sie ohne Weiteres mitbringen. Damit mitgebrachte Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie Freimengen beachten und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen:

1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.

Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.

Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls für gewerbliche Zwecke bestimmt sein.


Nicht alles, was Ihnen in anderen Ländern angeboten wird, dürfen Sie jedoch ohne Weiteres mitbringen. Bestimmte Waren wie Arznei und Drogen, aber auch jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten.

Damit mitgebrachte Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie Freimengen beachten und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Aktuelle Informationen zu den Reisefreimengen sowie Einschränkungen finden Sie auf der Seite des Zoll

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