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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.12.2017 - Artikel

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses.

Zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses füllen Sie bitte dieses Formular aus. Die Unterschrift muss bei der Botschaft beglaubigt werden.

Gebühren

Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 Euro (zahlbar in Bolivianos in bar). Darüber hinaus erhebt das Bundesamt für Justiz für die Ausstellung eines Führungszeugnisses eine Gebühr in Höhe von 13 Euro. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Apostille

Falls Sie das Führungszeugnis bei bolivianischen Behörden vorlegen möchten, muss eine Apostille beim Bundesverwaltungsamt eingeholt werden.

Info

Bitte beachten Sie, dass das Bundesverwaltungsamt Führungszeugnisse mit Apostille nur an inländische Adressen versendet. Sie müssen daher eine deutsche Kontaktadresse angeben.

Die Gebühr für die Erteilung der Apostille wird vom Bundesverwaltungsamt Köln gesondert per Nachnahme erhoben. Bitte übersenden Sie die Gebühr für die Apostille daher nicht an das Bundesamt für Justiz. Auskunft erteilt Ihnen das Bundesverwaltungsamt, Referat II B 4 - Apostillen, 50728 Köln.

Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BVA

Nähere Informationen zur Vorlage bei ausländischen Behörden finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz

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